Unterstützung für MEWES-STRATEGIE Anwender
Liebe Leserinnen, liebe Leser!
Als Partner der Offensive Mittelstand (OM) weisen wir gerne auf die Grundlagen unserer Zusammenarbeit mit der OM hin, die unter dem Link https://mewes-strategie.de/om-praxisstandards-und-checks-zum-guten-management/ abrufbar sind.
Zur Überprüfung der Unternehmenssituation sind Praxisstandards für erfolgreiches und gutes Management entwickelt worden, die wir als sehr hilfreich ansehen.
Mit dem OM-Praxis-Check können vor allem kleine Unternehmen kurz und prägnant die wesentlichen Aspekte einer guten präventiven Arbeitsgestaltung und Organisation überprüfen. Aber auch größere Unternehmen finden in dem OM-Praxis-Check Anregungen und Ideen. Daneben ist er aber auch als Einstieg für die Berater der mittelständischen Unternehmen geeignet.
Mehr dazu s. https://www.offensive-mittelstand.de/fileadmin/user_upload/pdf/check-mittelstand.pdf
Wie angekündigt wollen wir die praktische Anwendung der MEWES-STRATEGIE auch dadurch unterstützen, dass Online-Angebote zur MEWES-STRATEGIE auf unserem Marktplatz präsentiert und abgerufen werden können. Das ist jetzt unter der Internetadresse https://mewes-portal.de/ möglich.
Für Neumitglieder des Bundesverband StrategieForum e.V. (BSF) https://www.strategie.net/ und solchen, die es noch werden wollen, kann ein gesponsorter Workshop gebucht werden. Dieser basiert auf der Darstellung der MEWES-STRATEGIE zu den 4 Prinzipien und 7 Phasen von Dr. Kerstin Friedrich. An vier Samstagsterminen ab dem 22.05.21 wird die Umsetzung der Strategie in die individuelle Unternehmer-Praxis der Teilnehmer erarbeitet. Der aktuelle Bezug zur Digitalisierung, wird dabei von Prof. Dr. Nils Herda hergestellt.
Mehr dazu s. https://mewes-portal.de/produkt/mewes-strategie-workshop/
Abschließend möchten wir noch mitteilen, dass am 20.04.21 in drei Fällen erfolgreich gegen Abmahnungen wegen der werblichen Nutzung der Bezeichnung „Engpasskonzentrierte Strategie“ u.a. geklagt wurde. Die abmahnende Partei wurde vom Landgericht Stuttgart verurteilt, die gesamten Kosten des Verfahrens, einschließlich der Anwaltskosten der abgemahnten Parteien zu tragen.
In der Entscheidungsbegründung wird u. a. dargelegt, dass es Beratern möglich sein muss, die von ihnen angebotene Beratung so zu beschreiben, dass ein Interessent sie einordnen und mit anderen Beratungsmethoden vergleichen kann.
Herzlichen Grüße und bleiben Sie gesund
Ihr
Georg Rohde